Ihr Grundstücksmakler - Gewerbegrundstück verkaufen, vermieten oder verpachten
Wir sind Grundstücksmakler für Gewerbegrundstücke, ermitteln den Marktpreis von Grundstücken und finden zügig den richtigen Käufer, Mieter oder Pächter. Füllen Sie einfach unser Formular aus und Sie erhalten eine kostenlose Marktwertermittlung von Grundstücken (Kaufpreis, Mietpreis oder Pachtpreis).
Wir vermitteln deutschlandweit professionell Grundstücke, auch Brownfields, z. B. in Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Frankfurt, im Ruhrgebiet/NRW, in Hamburg, München oder Berlin für Logistik, Produktion und Handel.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Gewerbegrundstück verkaufen, vermieten oder verpachten?
Grundstück verkaufen
Mit einem Verkauf eines Grundstücks in Zeiten von knappen Gewerbeflächen können Eigentümer von Gewerbegrundstücken oder von Brownfields einen hohen Kaufpreis erzielen. Ideal: es existiert ein Bebauungsplan, welcher vom Bauamt aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Die Planungen für das Gewerbegrundstück sind hier festgelegt – etwa Höhe sowie Dachform der Bauwerke, maximale Anzahl der Geschosse. Änderungen sind meistens nur ausnahmsweise möglich und müssen mit dem Bauamt besprochen werden. Ist kein Bebauungsplan für ein Gewerbegrundstück ausgearbeitet worden, sind die Bestimmungen des Baugesetzbuches maßgeblich.
Weiterhin wichtig für eine Standortentscheidung sind die Nutzungsvorgaben. So kann es z. B. bzgl. der Nutzung heißen:
Erlaubt sind Gewerbebetriebe aller Art, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Ausgeschlossen sind u. a. großflächige, zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, Wohnungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Vergnügungsstätten, Lagerhäuser und Lagerplätze.
Damit ein erworbenes Gewerbegrundstück bebaut werden kann, muss dieses erschlossen sein. Ein Grundstück ist vollerschlossen, wenn eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz, das Stromnetz und die Wasser- und Abwasserversorgung existiert. Weitere Anforderungen, die jedoch nicht zwingend erfüllt sein müssen, sind Datenleitungen und Leitungen für Gas oder Fernwärme. Ist das Grundstück an das Straßen- und Wegenetz angeschlossen, aber noch nicht an die Abwasserleitung, wird es als teilerschlossen bezeichnet.
Grundstück vermieten, verpachten, Erbbaurecht (Erbpacht)
Grundstückseigentümer können nicht nur durch einen Verkauf, sondern auch durch Vermietung dauerhaft gute Erträge erzielen. Freiflächen, Außenflächen, Außenlager, beschottert oder asphaltiert, umfriedet oder frei zugänglich, können ideal Unternehmen zur Anmietung angeboten werden, die beispielsweise Baumaschinen, Gerüste, Lagercontainer, Baustoffe oder halbfertige Produkte abstellen bzw. lagern wollen. Ergänzend können Bürocontainer oder Wohncontainer auf dem Grundstück vermietet werden. Immer werden auch Stellplätze für Neuwagen, Lieferfahrzeuge (Sprinter), LKW’s, Anhänger oder Auflieger gesucht. Der Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung ist der Umstand, dass der Mieter das Grundstück nutzen darf, der Pächter jedoch zudem das Recht hat, „Frucht zu ziehen“ - dieser darf Erträge aus der Grundstücksbewirtschaftung generieren.
Kleinunternehmen oder Gewerbetreibende mit kleinem Budget wählen oftmals das sog. Erbbaurecht (umgangssprachlich häufig noch „Erbpacht“ genannt). Das Erbbaurecht ist das Recht, gegen Bezahlung eines jährlichen Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten. Die Dauer eines Erbpachtvertrages liegt zwischen 50 und 99 Jahren. Das Erbbaurecht endet bei Ablauf der Pachtzeit. Erstellte Gewerbeimmobilien wie Industriegebäude, Gewerbehallen oder Bürogebäude müssen nicht nach Ablauf vom Gewerbegrundstück entfernt werden. Der Erbbauberechtigte erhält dann eine Vergütung für den Gebäudewert. Erlischt das Erbbaurecht, so wird die Gewerbeimmobilie zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks - d. h. nun wird der Grundstückseigentümer zum Eigentümer der Gewerbeimmobilie.
Ihr Ansprechpartner bei Gewerbeimmobilien-Makler.com
ACHIM KILGUS
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